Das FG Düsseldorf entschied, dass die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können (Az. 13 K 3024/17). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/zivilprozesskosten-nach-kindesentfuehrung-als-aussergewoehnliche-belastung/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern